Allgemeine Geschäftsbedingungen Thomas Henry GmbH („AGB“)
§ 1 Geltung
(1) Diese AGB, auch einsehbar unter https://www.thomas-henry.de/agb/, gelten ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt, sofern wir diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
(2) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Parteien sowie auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen die Lieferung der Ware durchführen.
(3) Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.
(4) Individuelle Vereinbarungen (zB Rahmenlieferverträge, Qualitätssicherungsvereinbarungen) und Angaben in unserer Bestellung haben Vorrang vor diesen AGB. Handelsklauseln sind im Zweifel gem. den von der Internationalen Handelskammer in Paris (ICC) herausgegebenen Incoterms® in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung auszulegen.
(5) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Verkäufers in Bezug auf den Vertrag (zB Fristsetzung, Mahnung, Rücktritt) sind schriftlich abzugeben. Schriftlichkeit in Sinne dieser AGB schließt Schrift- und Textform (zB Brief, E-Mail, Telefax) ein. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.
(6) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
§ 2 Angebot, Annahme
Sofern die Bestellung ein Angebot im Sinne von § 145 BGB darstellt, sind wir berechtigt, dieses innerhalb einer Frist von zwei Wochen anzunehmen. Unsere Angebote in Prospekten auf der Website oder sonstwie sind soweit nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet unverbindlich. Durch Aufgabe einer Bestellung macht der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf des betreffenden Produkts.
§ 3 Preise, Zahlung
(1) Die Lieferung erfolgt zu den am Tage der Belieferung für die jeweilige Kundengruppe gültigen Tagespreisen/Listenpreisen bzw. vereinbarten Abgabepreisen. Unsere Preise verstehen sich ab Werk, zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer und ausschließlich der Kosten für Verpackung, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart. Preisänderungen werden mit Bekanntgabe an den Kunden wirksam. Mit Inkrafttreten der neuesten Preisliste verlieren alle anderen Listen und etwaigen sonstigen Preisvereinbarungen ihre Gültigkeit. Die Preise sind absolute Nettopreise. Sie verstehen sich insbesondere ohne Umsatzsteuer, etwaige Zölle oder andere Steuern.
(2) Der Kaufpreis ist soweit nicht anders vereinbart unverzüglich ab Rechnungsstellung netto zur Zahlung fällig. Nach Fälligkeit werden Verzugszinsen in Höhe von 9% über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens behalten wir uns vor.
§ 4 Aufrechnung, Zurückbehaltung
Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, insoweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Käufer nur aufgrund von Gegenansprüchen aus dem gleichen Vertragsverhältnis berechtigt.
§ 5 Lieferung
(1) Lieferung setzt die fristgerechte und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(2) Bei Annahmeverzug oder sonstiger schuldhafter Verletzung von Mitwirkungspflichten seitens des Käufers sind wir zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, berechtigt. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht in diesem Fall mit dem Zeitpunkt des Annahmeverzugs oder der sonstigen Verletzung von Mitwirkungspflichten auf den Käufer über.
(3) Arbeitskampf, teilweiser oder gänzlicher Ausfall von Produktmitteln, Verzögerungen bei deren Belieferung, Transportbehinderungen oder sonstige Ereignisse höherer Gewalt berechtigt die Thomas Henry jedoch, die Belieferung um die Dauer der Behinderung oder Verzögerung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Dasselbe gilt bei saisonbedingter Übernachfrage.
(4) Wir behalten uns die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vor. Im Falle der Nichtverfügbarkeit der Leistung werden wir den Käufer unverzüglich informieren. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet. Holt der Kunde Waren oder andere Güter selbst ab, hat er die Pflicht, diese beförderungssicher auf geeigneten Fahrzeugen zu verladen, auch wenn ihn dabei Mitarbeiter der Thomas Henry oder verbundenen Unternehmen unterstützen. Der Kunde stellt diese Unternehmen und deren Mitarbeiter insoweit von allen Schäden und Ansprüchen Dritter frei.
§ 6 Gefahrübergang, Versendung
Bei Versendung der Ware auf Wunsch des Käufers geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware im Zeitpunkt der Absendung auf den Käufer über.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zum vollständigen Eingang aller Zahlungen verbleibt die Ware in unserem Eigentum. Bei Vertragsverletzungen des Käufers, einschließlich Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen.
(2) Der Käufer hat die Ware pfleglich zu behandeln, angemessen zu versichern und, soweit erforderlich, zu warten.
(3) Soweit der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, hat der Käufer uns unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis zu setzen, wenn die Ware mit Rechten Dritter belastet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt wird.
(4) Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr berechtigt. In diesem Falle tritt er jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus einer solchen Weiterveräußerung, gleich ob diese vor oder nach einer evtl. Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware erfolgt, an uns ab. Unbesehen unserer Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt der Käufer auch nach der Abtretung zum Einzug der Forderung ermächtigt. In diesem Zusammenhang verpflichten wir uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange und soweit der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder ähnlichen Verfahrens gestellt ist und keine Zahlungseinstellung vorliegt.
(5) Insoweit die oben genannten Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigen, sind wir verpflichtet, die Sicherheiten nach unserer Auswahl auf Verlangen des Käufers freizugeben.
§ 8 Qualität/ Gewährleistung
Die Thomas Henry liefert Getränke in einwandfreier Qualität, die im Einklang mit den bestehenden gesetzlichen Vorschriften hergestellt sind. Beanstandungen der auf den Lieferscheinen und/oder Rechnungen angegebenen Mengen oder Preise – auch bei Anlieferung von Paletten – sind beim Empfang der Ware, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen geltend zu machen. Bei verspäteter Beanstandung verliert der Kunde das Recht auf Nachlieferung oder Gutschrift.
(1) Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte des Käufers ist im Übrigen dessen ordnungsgemäße Erfüllung aller nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten. Der Käufer hat die Waren bei Ablieferung unverzüglich und sorgfältig auf Mängel hinsichtlich der Menge und Qualität der gelieferten und zurückgenommenen Gebinde (Voll- und Leergut) und Transportmittel (Getränkekomponenten; sonstige Pfandbehältnisse) , der Arten und der Sorten einschließlich der von uns zugesicherten Restlaufzeit bis zum Mindesthaltbarkeitsdatum der gelieferten Ware zu untersuchen. Eine diesbezügliche Rüge ist unverzüglich anzuzeigen – andernfalls gilt die Ware in dieser Hinsicht als genehmigt. Andere Mängel sind nach Ablauf von drei Arbeitstagen nach Lieferung schriftlich geltend zu machen – ausgenommen hiervon sind bei ordnungsgemäßer Mängeluntersuchung nicht erkennbare Mängel. Letztere sind innerhalb von drei Arbeitstagen nach ihrem Erkennen schriftlich zu rügen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Ansonsten sind Mängelrügen ausgeschlossen.
(2) Gewährleistungsansprüche können innerhalb von 12 Monaten nach Gefahrübergang geltend gemacht werden.
(3) Bei Mängeln der Ware hat der Käufer ein Recht auf Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung ist der Käufer berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
(4) Der Käufer hat Saldenbestätigungen, Leergutsalden und sonstige Abrechnungen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Beanstandungen dieser Bestätigungen, Salden oder Abrechnungen sind unverzüglich anzumelden, sie sind einen Monat nach Abrechnungszugang ausgeschlossen. Ansonsten gelten sie als genehmigt.
§ 9 Haftung
(1) Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits oder von Seiten unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften wir nach den gesetzlichen Regeln – ebenso bei schuldhafter Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(2) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
(3) Soweit vorstehend nicht ausdrücklich anders geregelt, ist unsere Haftung ausgeschlossen.
§ 10 Leergut
(1) Das zur Wiederverwendung bestimmte Leergut (z. B. Kästen, Mehrwegflaschen, Fässer, CO2-Flaschen, Paletten usw.) wird dem Kunden nur zur bestimmungsgemäßen Verwendung überlassen und ist an die Thomas Henry oder einen von ihr benannten Dritten unverzüglich zurückzuführen. Es bleibt unveräußerliches Eigentum der Thomas Henry bzw. des herstellenden Abfüllers. Zusätzliche Beschriftungen bedürfen in jedem Fall der ausdrücklichen Zustimmung der Thomas Henry. Die Thomas Henry ist berechtigt bei eigener Überlassung von Thomas Henry Produkten Pfand in üblicher Höhe zu berechnen. Leergut und Paletten sind dann in gleicher Art und Güte und in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Für von uns überlassenes und ordnungsgemäß zurückgeführtes Leergut wird eine entsprechende Pfandgutschrift erteilt. Der Pfandbetrag wird vorbehaltlich gesonderter abweichender Vereinbarung im Regelfall mit dem aktuellen Auftragswert der jeweils aktuellen Lieferung an den Käufer verrechnet. Nicht zurückgeführtes Leergut wird nach billigem Ermessen der Thomas Henry, zumindest jedoch mit 50% des Wiederbeschaffungspreises für neues Leergut (“Abzug neu für alt”) unter Verrechnung des Pfandes berechnet. Gleiches gilt, sofern bei Beendigung der Geschäftsverbindung ein negativer Leergutsaldo besteht. Ungeachtet dessen ist die Thomas Henry nur verpflichtet, Kästen und Paletten mit den jeweils hierfür vorgesehenen und ausgelieferten Flaschen und Kästen (sog. sortiertes Mehrwegleergut) zurückzunehmen.
(2) Die Belieferung mit Produkten von uns erfolgt im Regelfall auf Paletten, die im Eigentum von uns oder unserem Logistikdienstleister bleiben. Sie sind sorgfältig und pfleglich zu behandeln und entleert und ggfls. gesäubert bei der nächsten Belieferung ohne Aufforderung zurückzugeben. Für nicht zurückgegebene Transportmittel erfolgt eine Berechnung zum Wiederbeschaffungswert (Neuwert). Auch dieser Pfandbetrag wird mit dem aktuellen Auftragswert der aktuellen Lieferung unserer Vollgutprodukte verrechnet. Um den Anforderungen der Lebensmittelhygieneverordnung gerecht zu werden, können wir Paletten und andere Transportmittel nur dann zurücknehmen können, wenn diese frei von Papier, Folie, Lebensmittelresten und ähnlichen Verunreinigungen sind. Nur so können wir allen Kundinnen und Kunden eine optimale Qualität bei der Zustellung der Ware sichern. Zur Entsorgung von Abfällen durch uns als Inverkehrbringer gibt es keine behördliche oder gesetzliche vorgegebene Verpflichtung.
§ 11 Hinweis Verpackungsgesetz (VerpackG), Rücknahmepflichten
(1) Einwegverpackungen der Thomas Henry GmbH sind gemäß Verpackungsgesetz (VerpackG) systembeteiligt und ordnungsgemäß lizenziert. Die Registrierung bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (LUCID) erfolgt unter der Nummer DE4012670246749.
(2) Transportverpackungen im Sinne des § 15 VerpackG (z. B. Kartonagen, Umverpackungen, Schutzfolien) werden dem Kunden zur eigenverantwortlichen Entsorgung überlassen. Eine Rücknahme erfolgt nur nach ausdrücklicher vorheriger Vereinbarung. Eine gesetzliche Rücknahmepflicht wird hiermit abbedungen (§ 15 Abs. 1 Satz 4 VerpackG).
(3) Der Kunde ist verpflichtet, Transportverpackungen nach Entleerung gemäß den gesetzlichen Vorschriften fachgerecht zu entsorgen. Entsorgungskosten trägt der Kunde, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
§ 12 Anwendbares Recht, Gerichtsstand; Datenschutz
(1) Diese AGB und die Vertragsbeziehung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ist der Käufer Kaufmann iSd Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Berlin soweit nicht anders vereinbart. Entsprechendes gilt, wenn der Käufer Unternehmer iSv § 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gem. diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
(3) Die Vertragsparteien beachten die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) sowie des BDSG. Die Thomas Henry GmbH verarbeitet personenbezogene Daten des Käufers im Rahmen der Vertragsdurchführung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Darüber hinaus willigt der Käufer ein, dass seine Daten zur Durchführung und Abwicklung der Geschäftsbeziehung erfasst, gespeichert und an verbundene Unternehmen sowie an zur Vertragserfüllung eingesetzte Dritte, insbesondere Transportunternehmen, übermittelt werden dürfen.
Die Einwilligung umfasst auch die Weitergabe an branchenspezifische Auskunfteien im Rahmen der Bonitätsprüfung und Zahlungsabwicklung sowie die Nutzung anonymisierter oder pseudonymisierter Daten zu internen Marketingzwecken. Diese Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Der Käufer hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten. Diese Rechte können jederzeit per E-Mail an uns [email protected] oder postalisch geltend gemacht werden (vgl. auch ergänzend https://www.thomas-henry.de/datenschutz/). Ein Widerruf der Einwilligung zur Datenverarbeitung für Werbezwecke ist jederzeit möglich.
§ 13 Schlussbestimmungen:
(1) Änderungen: Änderungen, Ergänzungen oder Aufhebung dieser AGB oder des Vertrages sind nur wirksam, wenn sie in Textform erfolgen und von beiden Parteien unterzeichnet oder bestätigt werden (Email/Telefax sind ausreichend). Dies gilt auch für eine Änderung dieser Bestimmung.
(2) Verzicht: Nimmt der Verkäufer Rechte aus diesen AGB oder dem Vertrag nicht wahr, so ist dies nicht als Verzicht zu betrachten. Ein ausdrücklicher Verzicht auf ein vertragliches Recht ist nur für den konkreten Einzelfall, auf den er sich bezieht, wirksam.
(3) Salvatorische Klausel: Sollte sich eine Bestimmung dieser AGB als unvollständig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar herausstellen, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam, so lange die wesentlichen Bestimmungen vollständig, rechtmäßig und durchsetzbar sind und den ursprünglichen wirtschaftlichen Willen der Parteien widerspiegeln. Dies gilt auch, falls sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
(4) Vollständigkeit: Diese AGB und der Vertrag verkörpern die vollständige und abschließende Vereinbarung zwischen den Parteien im Hinblick auf die beschriebenen Umfänge. Etwaige vorhergehende mündliche Vereinbarungen oder solche in Textform, Verträge, Stellungnahmen oder Absprachen werden hierdurch abgelöst, falls sie nicht ausdrücklich in dem Vertrag Eingang finden.
[Stand 08/2025]
Thomas Henry GmbH, Bessemerstraße 22, D-12103 Berlin
Tel: +49 (0)30 75 76 57 95-0 | Fax: +49 (0)30 39886804 | Amtsgericht Charlottenburg,
HRB 224228 B, Umsatzsteuer-Ident-Nr: DE 338860428
Geschäftsführer: Sigrid Bachert
Firmensitz: Berlin
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